Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Unternehmen
Stand: 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
GuardBase vermittelt qualifiziertes Sicherheitspersonal an Unternehmen. GuardBase ist keine Zeitarbeitsfirma und keine Arbeitnehmerüberlassung. Es erfolgt ausschließlich eine Vermittlung zwischen Bewerber und Auftraggeber.
§ 2 Projektstartgebühr
Mit Beauftragung wird eine Projektstartgebühr zwischen 1.500 € und 2.500 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
Die Projektstartgebühr umfasst insbesondere:
- Bedarfsanalyse und Einsatzabstimmung
- Qualifikationsprüfung und strukturiertes Screening
- Einsatzbezogene Bewertung und Einordnung
- Erstellung einer strukturierten Bewerbermappe
- Kommunikation und Koordination des Vermittlungsprozesses
Die Projektstartgebühr ist nicht erstattungsfähig – auch dann nicht, wenn das Unternehmen den Vermittlungsprozess vorzeitig beendet.
§ 3 Erfolgshonorar
Kommt es aufgrund der Vermittlung von GuardBase zu einem Arbeitsvertrag, einer tatsächlichen Tätigkeitsaufnahme oder einer sonstigen entgeltlichen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, wird ein Erfolgshonorar fällig.
Das Erfolgshonorar beträgt in der Regel ca. 4.500 - 7.500 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Tätigkeitsaufnahme zahlbar.
§ 4 Nachwirkung & Informationspflicht
Der Anspruch auf das Erfolgshonorar besteht auch dann, wenn innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Vorstellung des Kandidaten ein Arbeitsverhältnis oder eine entgeltliche Zusammenarbeit zustande kommt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, GuardBase unverzüglich über einen Vertragsabschluss oder eine Tätigkeitsaufnahme zu informieren.
§ 5 Vertraulichkeit & Umgehungsschutz
Vom Auftraggeber erhaltene Bewerberprofile sind vertraulich zu behandeln.
Eine direkte oder indirekte Umgehung von GuardBase durch Einstellung oder Beauftragung eines vorgestellten Kandidaten ohne Zahlung des vereinbarten Erfolgshonorars ist unzulässig.
Bei vorsätzlicher Umgehung wird neben dem Erfolgshonorar eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Erfolgshonorars fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
GuardBase haftet ausschließlich für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Für spätere Handlungen, Pflichtverletzungen oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen des vermittelten Kandidaten übernimmt GuardBase keine Haftung.
Die finale Prüfung der Eignung sowie die Entscheidung zur Einstellung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug behält sich GuardBase vor, weitere Tätigkeiten auszusetzen sowie gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwanstetten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.